Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00   

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https://dejure.org/2000,291
OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,291)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.08.2000 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,291)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. August 2000 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (283)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere statthaft gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB, 22 Abs. 1 1. Halbsatz 2. Alt. VwKostG (vgl. dazu im einzelnen: Senatsbeschluss vom 20. Juli 2000 - Verg 1/00).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 20. Juli 2000 (Verg 1/00) grundlegend zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen für den öffentlichen Auftraggeber die Hinzuziehung eines anwaItlichen Bevollmächtigten im Vergabekammerverfahren notwendig ist.

  • BFH, 11.10.1979 - IV B 61/79

    Aussetzung der Vollziehung - Zulässigkeit eines Antrags - Zugangsvoraussetzung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
    Ebensowenig wie aber das Nachprüfungsverfahren für erkannte und nicht unverzüglich gerügte Vergabeverstöße durch eine im Nachprüfungsverfahren nachgeholte Rüge eröffnet wird, kann die Entbehrlichkeit der Rüge von Vergabefehlern darauf gestützt werden, die Vergabestelle verteidige ihr Vergabeverfahren im Nachprüfungsverfahren als ordnungsgemäß (zur ähnlichen Problematik bei Art. 3 § 7 Abs. 1 VGFGEntlG sowie § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO: BFH, BStBl II 1980, 49, 50; Beschl. v. 28. Mai 1990 - V B 13/90; Beschl. v. 31. August 1994 - II S 12/94).
  • BFH, 31.08.1994 - II S 12/94

    Erfordernis der Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
    Ebensowenig wie aber das Nachprüfungsverfahren für erkannte und nicht unverzüglich gerügte Vergabeverstöße durch eine im Nachprüfungsverfahren nachgeholte Rüge eröffnet wird, kann die Entbehrlichkeit der Rüge von Vergabefehlern darauf gestützt werden, die Vergabestelle verteidige ihr Vergabeverfahren im Nachprüfungsverfahren als ordnungsgemäß (zur ähnlichen Problematik bei Art. 3 § 7 Abs. 1 VGFGEntlG sowie § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO: BFH, BStBl II 1980, 49, 50; Beschl. v. 28. Mai 1990 - V B 13/90; Beschl. v. 31. August 1994 - II S 12/94).
  • BFH, 28.05.1990 - V B 13/90

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteueränderungsbescheide ohne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
    Ebensowenig wie aber das Nachprüfungsverfahren für erkannte und nicht unverzüglich gerügte Vergabeverstöße durch eine im Nachprüfungsverfahren nachgeholte Rüge eröffnet wird, kann die Entbehrlichkeit der Rüge von Vergabefehlern darauf gestützt werden, die Vergabestelle verteidige ihr Vergabeverfahren im Nachprüfungsverfahren als ordnungsgemäß (zur ähnlichen Problematik bei Art. 3 § 7 Abs. 1 VGFGEntlG sowie § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO: BFH, BStBl II 1980, 49, 50; Beschl. v. 28. Mai 1990 - V B 13/90; Beschl. v. 31. August 1994 - II S 12/94).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
    Bei Abwägung der widerstreitenden Interessen ist dem Antragsteller im allgemeinen zur Erklärung der Rüge eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zu belassen (Senat, NZBau 2000, 45, 47; Boesen, § 107 Rdz. 63; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, § 107 Rdz. 35; a. A. Bechtold, GWB, 2. Aufl., 107 Rdz. 2: Rüge binnen ein bis drei Tagen; Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdz. 5: Rügefrist beträgt äußerstenfalls eine Woche).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2020 - Verg 20/19

    Auftraggeber muss nicht alles überprüfen!

    Ihren Zweck, dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstkontrolle zu geben, Rechtsverstöße ohne Durchführung eines zeitverzögernden Vergabenachprüfungsverfahrens zu korrigieren (Senatsbeschluss vom 22. August 2000, Verg 9/00; BayObLG, Beschluss vom 20. August 2001, Verg 9/01, NZBau 2002, 348; OLG Brandenburg Beschluss vom 10. Januar 2012, Verg W 18/11, VergabeR 2012, 521, 522; OLG Celle Beschluss vom 11. Februar 2010, 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669, 674; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Juni 2016, 1 Verg 2/16; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 37; Jaeger in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 3), kann eine Rüge dann nicht erfüllen, wenn der öffentliche Auftraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhält und auch auf eine Rüge unter keinen Umständen von seiner Entscheidung abrücken wird (Senatsbeschlüsse vom 16. August 2019, VII-Verg 56/18, und vom 11. Januar 2012, VII-Verg 67/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Juni 2016, 1 Verg 2/16 - juris, Rn. 85 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juli 2000, 2 Verg 5/00, NZBau 2001, 462; Jaeger in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 67; Hofmann in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, Kommentar, 2016, § 160 Rn. 86 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Bloße Verdachtsrügen müssen nicht ausgesprochen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.8.2000 - Verg 9/00).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 14/13

    Beteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft an der Ausschreibung der

    Mit Rücksicht darauf, dass das Merkmal "unverzüglich" nicht mit "sofort" gleichzusetzen ist, sondern dem Antragsteller nicht nur eine Überlegungsfrist (um sich über das Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes und die Opportunität einer Rüge klar zu werden, was die Antragstellerin mit "Abstimmungsbedarf" meint), vielmehr auch eine Frist zur Abfassung der Rüge zuzubilligen ist und zudem ein Wochenende dazwischen gelegen hat, ist die Rüge nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 22. August 2000, Verg 9/00) unverzüglich.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.10.2000 - Verg 9/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4097
BayObLG, 19.10.2000 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,4097)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.2000 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,4097)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,4097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Bekanntmachung der Vergabe einer Baukonzession; Abgrenzung einer Baukonzession zu einem Bauauftrag; Vergaberechtliche Relevanz eines im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans abzuschließenden Durchführungsvertrages; Notwendigkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 99; VOB/A § 32
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Baukonzession

  • ibr-online

    Baukonzession

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Stadterschließung und Baukonzession

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Baukonzession: Ein städtebaulicher Durchführungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Investor ist keine ausschreibungspflichtige Baukonzession

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Investor: Ausschreibungspflichtige Baukonzession? (IBR 2001, 37)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 108
  • ZfBR 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2000 - Verg 9/00
    Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens (vgl. BayObLGZ 1999, 127/144) zu tragen.
  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

    Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2000 - Verg 9/00
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob Baukonzessionen öffentlichen Aufträgen im sinne des § 99 Abs. i GWB gleichstehen (so etwa OLG Brandenburg WuW.1999, 929/930 f. = WuW/E Verg 231/232 f.) und inwieweit öffentlichrechtliche Verträge von § 99 GWB erfaßt werden,(ablehnend OLG Celle NZBau 2000, 299/300).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

    Allerdings ist die Rechtsprechung in früheren Entscheidungen davon ausgegangen, es sei Voraussetzung für die Annahme eines öffentlichen Bauvertrages (einschließlich einer Baukonzession), dass der Auftraggeber damit einen eigenen Beschaffungsbedarf befriedigen wolle (vgl. BayObLG NZBau 2002, 108 für einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB; s. auch Senat VergabeR 2004, 624 für einen Vertrag zur Durchführung einer außerhalb der eigenen Aufgaben eingegangenen vertraglichen Verpflichtung).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Allerdings ist die Rechtsprechung in früheren Entscheidungen von dieser Annahme ausgegangen (vgl. BayObLG NZBau 2002, 108 für einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB; vgl. auch Senat VergabeR 2004, 624 für einen Vertrag zur Durchführung einer außerhalb der eigenen Aufgabe liegenden eingegangenen vertraglichen Verpflichtung).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2008 - Verg 25/08

    EuGH-Vorlage zur Pflicht von Städten und Gemeinden zur Einhaltung

    Während sich entgegen anderslautender früherer Judikate (BayObLG, Beschl. v. 19.10.2000 - Verg 9/00, Parkgarage, NZBau 2002, 108; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.5.2004 - Verg 78/03, Nachbarschaftshilfe, NZBau 2004, 398 = VergabeR 2004, 624; VGH Kassel, Beschl. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05, ZfBR 2006, 806) das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen (Beschl. v. 13.3.2008 - Verg 5/07, Windpark, NZBau 2008, 336 = VergabeR 2008, 558), das OLG Karlsruhe (Beschl. v. 13.6.2008 - 15 Verg 3/08, NZBau 2008, 537) und die Vergabekammer des Landes Brandenburg (Beschl. v. 15.2.2008 - VK 2/08, NZBau 2008, 344 LS) den Auffassungen des Senats im Wesentlichen angeschlossen haben, sind vom OLG München (Beschl. v. 4.4.2008 - Verg 4/08, NZBau 2008, 542, 544) Zweifel geäußert worden und haben andere, so die Vergabekammern Baden-Württemberg (Beschl. v. 7.3.2008 - 1 VK 1/08, NZBau 2008, 344 LS) und Darmstadt (Beschl. v. 5.3.2008 - 69d VK 06/2008, NZBau 2008, 339), sowie Stimmen in der Literatur ihnen zum Teil dezidiert widersprochen und darin im Ergebnis eine Überspannung des Vergaberechts gesehen.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - Verg 37/07

    Investorenauswahl einer Kommune unterliegt dem Vergaberecht

    (4.) Die Abweichung der Entscheidung des Senats vom Beschluss des BayObLG vom 19.10.2000 (Verg 9/00, NZBau 2002, 108) veranlasst keine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof (§ 124 Abs. 2 GWB).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 30/07

    Verkauf von Grundstücken mit Bauverpflichtung: Vergaberecht anzuwenden

    Wegen der Divergenz zur Entscheidung des BayObLG vom 19.10.2000 (Verg 9/00, NZBau 2002, 108) ist eine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB nicht angezeigt.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - Verg 2/07

    Beiladung sonstiger Dritter durch das Beschwerdegericht

    Allerdings ist die Rechtsprechung in früheren Entscheidungen davon ausgegangen, es sei Voraussetzung für die Annahme eines öffentlichen Bauvertrages (einschließlich einer Baukonzession), dass der Auftraggeber damit einen eigenen Beschaffungsbedarf befriedigen wolle (vgl. BayObLG NZBau 2002, 108 für einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB; s. auch Senat VergabeR 2004, 624 für einen Vertrag zur Durchführung einer außerhalb der eigenen Aufgaben eingegangenen vertraglichen Verpflichtung).
  • VK Baden-Württemberg, 07.03.2008 - 1 VK 1/08

    Kommunale Grundstückskaufverträge nicht ausschreibungspflichtig!

    b) Es liegt hingegen nahe, in Übereinstimmung mit dem BayObLG, NZBau 2002, 108 und dem VGH Kassel, ZfBR 2006, 808 daran festzuhalten, dass es sich bei städtebaulichen Verträgen und darin enthaltenen Bauverpflichtungen nicht um vergaberelevante "Beschaffungsmaßnahmen" handelt.
  • BayObLG, 04.02.2002 - Verg 1/02

    Sofortige Beschwerde im Vergabeverfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Der Auftraggeber muß auf Seiten der Güternachfrage auftreten; der Vertrag muß seinen Beschaffungszwecken dienen (vgl. BayObLG ZfBR 2001, 116 = WuW 2001, 430; Boesen Vergaberecht § 99 Rn. 11; Opitz ZVgR 2000, 2000, 97/103).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2004 - Verg W 9/04

    Verlängerung der Entscheidungsfrist im Verfahren vor der Vergabekammer; Vergabe

    Entscheidend für die Frage der Zulässigkeit ist allein, dass die Antragstellerin die Anwendbarkeit dieser Vorschriften behauptet (OLG Naumburg, Beschluß vom 19.10.2000- Verg 9/00-).
  • OLG München, 05.02.2010 - 1 U 4785/09

    Vergaberecht: Grundstücksverkauf verbunden mit städtebaulichen Verpflichtungen

    Der Senat stimmt den Ausführungen des Landgerichts unter Ziffer II.1 b der Entscheidungsgründe voll umfänglich zu, insbesondere dass im Jahre 2003 von der Rechtsprechung der Verkauf öffentlicher Grundflächen verbunden mit städtebaulichen Verpflichtungen nicht als vergaberechtlicher relevanter Bauauftrag eingeordnet wurde (vgl. nur OLG Düsseldorf NZBau 2007, 530, BayObLG NZBau 2002, 108) und daher gegenüber dem Beklagten, selbst wenn das streitgegenständlichen Bauvorhaben nach der umstrittenen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf als ausschreibungspflichtiger Bauauftrag einzustufen gewesen wäre, kein Verschuldensvorwurf erhoben werden kann.
  • VK Baden-Württemberg, 27.06.2003 - 1 VK 29/03

    Nichtigkeit des Vertrages bei Verstoß gegen Ausschreibungspflicht

  • VK Südbayern, 14.07.2010 - Z3-3-3194-1-29-05/10

    Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers - Bieterschutz

  • VK Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 1 VK 7/02

    Auftragsvergabe "Verwaltung, Organisation des Amtsblattes und Vergabe des Layouts

  • OLG Rostock, 30.12.2003 - 17 Verg 13/03

    Streitwert einer Baukonzession

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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.09.2000 - Verg 9/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10413
BayObLG, 19.09.2000 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,10413)
BayObLG, Entscheidung vom 19.09.2000 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,10413)
BayObLG, Entscheidung vom 19. September 2000 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2000,10413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde; Anwendbarkeit vergaberechtlicher Vorschriften auf Baukonzessionen; Notwendigkeit der Bekanntgabe des Vergabevorhabens bezüglich einer Baukonzession

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    GWB § 118
    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

  • ibr-online

    Voraussetzungen für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2001, 50
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 14.06.2001 - WVerg 4/01

    Voraussetzungen der vorzeitigen Zuschlagsgestattung

    Es kann - ungeachtet möglicher Bedenken gegen die Postulationsfähigkeit der Auftraggeberin - allenfalls als Mittel zur (bislang nicht erfolgten) Glaubhaftmachung ihres Vortrages angesehen werden, ist also angesichts der zu den angesprochenen Problemen bereits erhobenen Einwände der Antragstellerin eher ein Beleg dafür, dass es an der offenkundigen oder wenigstens durch präsente Beweismittel sofort erweislichen Aussichtslosigkeit des Nachprüfungsbegehrens fehlt und tatsächliche Feststellungen erforderlich sind, die der Senat im Verfahren nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht treffen kann (vgl. zu der gleichartigen Konstellation bei Entscheidungen zu § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB BayObLG, Beschluss vom 19.09.2000, Verg 9/00 und Beschluss vom 23.11.2000, Verg 12/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2000, Verg 14/00).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23695
OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2001,23695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.03.2001 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2001,23695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. März 2001 - Verg 9/00 (https://dejure.org/2001,23695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags? (IBR 2002, 161)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1966 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 407
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 97 Abs. 1 ZPO {vgl. dazu jetzt BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, S. 21).
  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00
    Einer von zwei gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern kann dem anderen kraft Rechtsakt, der keiner Form bedarf, zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften organschaftliche Alleinvertretungsmacht verleihen (BGHZ 64, 72, 75; Koppensteiner a.a.O., Rdnr. 34, 35; Scholz/Emmerich a.a.O., Rdnr. 55, 56).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00
    Nach welchen Kriterien die Preise der Angebote festzustellen sind, bestimmt sich nicht nach der Auffassung der Bieter, sondern gemäß § 8 Abs. 2 VOL/A nach den in den Verdingungsunterlagen festgelegten Angaben (vgl. BGH, NJW 2000, 137, 139).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00
    Jedoch ist entsprechend den Regelungen in §§ 125 Abs. 2, 150 Abs. 2 HGB, 78 Abs, 4, 269 Abs. 4 AktG auch im Recht der GmbH die Möglichkeit anerkannt, eines der Organmitglieder zur Vornahme von Rechtsgeschäften zu ermächtigen (BGH, WM 1988, 216, 217 m.w.N.; Scholz/Emmerich, GmbHG, 9. Aufl. 2000, § 35 Rdnr. 55; Koppensteiner in Rowedder, GmbHG, 3. Aufl., § 35 Rdnr, 33).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00
    Diesem Recht entspricht die Pflicht der Kammer, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, zwar kann das rechtliche Gehör durch die Verfahrensordnungen im Interesse einer Beschleunigung des Verfahrens begrenzt werden; dazu bedarf es jedoch ausdrücklicher Präklusionsvorschriften, die strengen Ausnahmecharakter haben müssen (vgl. nur BVerfG NJW 1985, 1150 m.w.N.).
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00
    Verfährt die Vergabekammer nicht nach dieser Vorschrift, wird sie den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich nach § lll GWB Akteneinsicht zu gewähren (vgl. OLG Jena, NZBau 2000, 349) und Gelegenheit einzuräumen haben, sich dazu zu äußern.
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00
    Macht ein Unternehmer wie vorliegend geltend, er werde durch den Vergaberechtsverstoß von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Auftrag zu erhalten, ist die Zulässigkeitsvoraussetzung erfüllt, wenn er in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte (Senat, NZBau 2000, 445 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 1/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00
    Da § 97 Abs. 7 GWB den Bietern ein subjektives Recht auf Einhaltung der Vergabevorschriften einräumt, ist § 27 a VOL/A im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsgebot nach Art. 20 Abs. 3 GG verfassungskonform dahin auszulegen, dass die nicht berücksichtigten Bieter spätestens 10 Tage vor der beabsichtigten, im Nachhinein nicht mehr aufhebbaren Zuschlagserteilung (§ 114 Abs. 2 GWB), über die Gründe der Ablehnung ihres Angebots und die Namen der bevorzugten Bieter informiert werden müssen (l. VK-Bund NZBau 2000, 53, 55, 56 = BB 1076, 1077; OLG Stuttgart NZBau 2000, 542).
  • VK Bund, 29.04.1999 - VK 1-07/99

    Herstellung und Lieferung von Euro-Münzplättchen für die Prägung von 1- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - Verg 9/00
    Da § 97 Abs. 7 GWB den Bietern ein subjektives Recht auf Einhaltung der Vergabevorschriften einräumt, ist § 27 a VOL/A im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsgebot nach Art. 20 Abs. 3 GG verfassungskonform dahin auszulegen, dass die nicht berücksichtigten Bieter spätestens 10 Tage vor der beabsichtigten, im Nachhinein nicht mehr aufhebbaren Zuschlagserteilung (§ 114 Abs. 2 GWB), über die Gründe der Ablehnung ihres Angebots und die Namen der bevorzugten Bieter informiert werden müssen (l. VK-Bund NZBau 2000, 53, 55, 56 = BB 1076, 1077; OLG Stuttgart NZBau 2000, 542).
  • BayObLG, 09.11.2021 - Verg 5/21

    Referenzen für Rettungsdienst

    Dazu zählt auch das Verfahren vor der - gemäß § 168 Abs. 3 Satz 1 GWB durch Verwaltungsakt entscheidenden - Vergabekammer (vgl. Remmert in Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 94. EL Januar 2021, Art. 103 Abs. 1 Rn. 52, 54; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 26. April 2019, 12 C 19.621, NVwZ-RR 2020, 256 [juris Rn. 11]; a. A. KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2019, Verg 9/19, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04, juris Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. März 2001, Verg 9/00, juris Rn. 42, juris; Fett in BeckOK Vergaberecht, 21. Ed. Stand: 31. Juli 2021, § 166 Rn. 1; Frister in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 166 Rn. 1; Summa in jurisPK-Vergaberecht, § 166 GWB Rn. 4).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Besteht die nicht ganz fern liegende Möglichkeit, dass das Angebot des betreffenden Unternehmens doch noch in den Kreis derjenigen Angebote kommt, die für eine Zuschlagserteilung ernsthaft in Betracht zu ziehen sind, dann genügt dies für eine hinreichend konkrete Aussicht auf Erteilung des Zuschlags und damit auch für die Antragsbefugnis (OLG Koblenz, Beschluss vom 22.03.2001, Az.: Verg 9/00; Reidt/Stickler/Glahs a. a. O.).
  • VK Arnsberg, 20.07.2004 - VK 1-10/04

    Fehlerhafte Wertung im Vergabeverfahren Lippeauenprogramm/Lippeseeumgehung im

    (Verg 9/00).
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